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   BSG, 30.10.1963 - 2 RU 217/62   

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https://dejure.org/1963,6313
BSG, 30.10.1963 - 2 RU 217/62 (https://dejure.org/1963,6313)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1963 - 2 RU 217/62 (https://dejure.org/1963,6313)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1963 - 2 RU 217/62 (https://dejure.org/1963,6313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zu einem Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Entschädigung bei einem Arbeitsunfall außerhalb des Geltungsbereichs des Fremdrentengesetzes - Schutz ausländischer Personen - Versicherungsschutz kraft Ausstrahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 20, 69
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 135/55
    Auszug aus BSG, 30.10.1963 - 2 RU 217/62
    Sie können je nach Lage des Falles kraft Gesetzes sowie supranationalen Rechts und auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen gegeben sein; darüber hinaus ist das deutsche innerstaatliche Sozialversicherungsrecht durch die in der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts entwickelte sogenannte Ausstrahlungslehre auf im Ausland vorgenommene Betriebsarbeiten ausgedehnt worden (vgl. AN 1885, 345 Nr. 72; Handbuch der Unfallversicherung Bd. I S. 227 ff und Bd. III S. 848 ff; RVO-Mitgl.-Komm. Bd. III, 2. Aufl., S. 3 Anm. 1 zu § 537; Brackmann aaO Bd. I S. 294 b II; EuM Bd. 38, 146; 49, 265; BSG 7, 257, 265; 17, 173, 177; BG 1959, 124).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 8/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zulassung zum H-Arzt-Verfahren -

    Da dies im Revisionsverfahren nicht möglich ist (§ 168 Satz 1 SGG), muss das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache an das LSG zurückverwiesen werden (BSGE 20, 69, 73 = SozR § 537 RVO aF Nr. 36).
  • BSG, 29.06.1984 - 12 RK 15/81

    Besatzungsmitglied - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Schließlich kann daraus, daß die Ausstrahlung schon vor dem 1. Juli 1977 kraft Gesetzes (vgl. für die Angestelltenversicherung § 2 Abs. 1 Nrn. 2, 10 AVG, § 3 Abs. 2 a.F. AVG) an mehreren Stellen geregelt war und sie von der Rechtsprechung gelegentlich eher großzügig bejaht (vgl. BSGE 17, 173; 20, 69; 33, 280; 35, 70; 39, 241; 40, 57), aber nur verhältnismäßig zurückhaltend verneint wurde (vgl. BSGE 7, 257; 22, 31; 32, 174; 39, 239; 43, 255), nicht hergeleitet werden, bei der Einstrahlung müsse Entsprechendes gelten.
  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75

    Anspruch auf Wintergeld - Verfahren - Betriebsvertretung - Notwendige Beiladung -

    Danach soll auch bei Zugrundelegung des Territorialitätsprinzips der in einem inländischen Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer im Schutzbereich der deutschen Sozialversicherung verbleiben, wenn er nur vorübergehend zu einer bestimmten Tätigkeit ins Ausland entsandt wird, die keine selbständige Bedeutung hat, sondern sich lediglich als Teil, Zubehör, Fortsetzung oder Ausstrahlung des inländischen Betriebes darstellt (BSGE 17, 175, 177; 20, 69, 70 f: 59, 241, 242 f, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 29.11.1973 - 2 RU 158/72

    Bestehen einer Arbeitslosenversicherungspflicht für einen Haupt-Unter-Offizier;

    Die im Inland tätigen Personen sind ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit grundsätzlich der deutschen Sozialversicherung unterworfen (RVA GE Nr. 3710 in AN 1930, 187, 188; GE Nr. 3855 in AN 1930, 422; BSG 20, 69, 70; BSG in Breithaupt 1970, 122, 123).
  • LSG Hessen, 15.09.1980 - L 10/1 Ar 86/80

    Beschäftigungsverhältnis im Ausland (EWG-Mitgliedstaat); Beitragspflicht;

    Art. 14 enthält den Gedanken der Ausstrahlungstheorie, die schon das RVA für Sachverhalte mit Auslandsberührung entwickelt hatte (AN 1885 Nr. 72; 1892 Nr. 1137; 1930 Nr. 3913) und die das BSG weiter ausgebaut hat (BSGE 7, 257; 17, 173; 20, 69; 31, 288; 33, 280; 35, 70; 39, 241).
  • BSG, 16.10.1968 - 3 RK 58/65

    Notarangestellte - Auflassungsbevollmächtigte - Notarielles

    eines einheitlichen abhängigen Beschäftigungsverhältnisses zum Klägero Zwar ist es rechtlich möglich; daß dieselbe Person für denselben Unternehmer als abhängiger Arbeitnehmer und daneben selbständig tätig wird (vgl° BSG 20, 69 7 )° Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist wesentliches Merkmal für das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses die persönliche Abhängigkeit (vgl° BSG aaO S" 8 mit zahlreichen weiteren Nachweisen)o Diese äußert sich vornehmlich in der Eingliederung des Arbeitenden in einen Betrieb, womit in aller Regel das Direktionsrecht des Arbeitgebers verbunden isto Maßgebliches Kennzeichen für die Leistung abhängiger Arbeit ist mithin, daß der Dienstnehmer seine Tätigkeit nicht selbst bestimmen kann" sondern einem "Zeit, Dauer" Ort und Art der Ausführung" umfassenden Weisungsrecht unterliegt (BSG aaO unter Hinweis auf BSG 15, 2019 202 und BGHZ 10, 190)° Dabei kann die Weisungsgebundenheit die Ausführung der Arbeit - was.
  • BSG, 29.11.1963 - 2 RU 239/62

    Versicherungsschutz kraft Ausstrahlung eines Beschäftigungsbetriebes bei einer

    Das LSG ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger, der als Beschäftigter eines inländischen Unternehmens im Sommer 1955 vorübergehend in Horsens in Dänemark gearbeitet hat, kraft Ausstrahlung des Unternehmens ins Ausland unter dem Schutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (UV) stand (vgl. BSG 7, 257, 265; 17, 173, 177 und das zur Veröffentlichung in Band 20 der Entscheidungssammlung des BSG vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 30.10.1963 - 2 RU 217/62 -).
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